Etwas abschaffen: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Stadtsprachen
Wechseln zu:Navigation, Suche
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Schulz (Diskussion | Beiträge)
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 2: Zeile 2:
|Handlung=etwas abschaffen
|Handlung=etwas abschaffen
|Sortierschluessel=abschaffen, etwas
|Sortierschluessel=abschaffen, etwas
|Definition=Unter etwas abschaffen verstehen wir in Übereinstimmung mit Wörterbuch-Bedeutungsangaben:
‘aufheben’, ‘außer Kraft setzen’, ‘beseitigen, was bisher bestand’ (vgl. https://www.duden.de/rechtschreibung/abschaffen).
}}
}}

Version vom 12. März 2026, 14:45 Uhr

Unter etwas abschaffen verstehen wir in Übereinstimmung mit Wörterbuch-Bedeutungsangaben: ‘aufheben’, ‘außer Kraft setzen’, ‘beseitigen, was bisher bestand’ (vgl. https://www.duden.de/rechtschreibung/abschaffen).

Folgende Texte sind der Sprachhandlung Etwas abschaffen zuzuordnen: