Etwas abschaffen: Unterschied zwischen den Versionen
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|Definition=Unter etwas abschaffen verstehen wir in Übereinstimmung mit Wörterbuch-Bedeutungsangaben: | |Definition=Unter ''etwas abschaffen'' verstehen wir in Übereinstimmung mit Wörterbuch-Bedeutungsangaben: | ||
‘aufheben’, ‘außer Kraft setzen’, ‘beseitigen, was bisher bestand’ (vgl. https://www.duden.de/rechtschreibung/abschaffen). | ‘aufheben’, ‘außer Kraft setzen’, ‘beseitigen, was bisher bestand’ (vgl. https://www.duden.de/rechtschreibung/abschaffen). | ||
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Aktuelle Version vom 15. März 2026, 16:42 Uhr
Unter etwas abschaffen verstehen wir in Übereinstimmung mit Wörterbuch-Bedeutungsangaben: ‘aufheben’, ‘außer Kraft setzen’, ‘beseitigen, was bisher bestand’ (vgl. https://www.duden.de/rechtschreibung/abschaffen).
Folgende Texte sind der Sprachhandlung Etwas abschaffen zuzuordnen:
| Datierung | Zeitschnitt | Sprachhandlung | Texttyp | |
|---|---|---|---|---|
| Abschaffung des Mairitts | 30 April 1560 JL | 1551-1600 | Etwas abschaffen, Etwas feststellen, Zu etwas verpflichten, Etwas beurkunden, Etwas kritisieren, Etwas beschließen | Verordnung |