Etwas bekennen: Unterschied zwischen den Versionen

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|Handlung=etwas bekennen
|Handlung=etwas bekennen
|Sortierschluessel=bekennen, etwas
|Sortierschluessel=bekennen, etwas
|Definition=Unter ''etwas bekennen'' verstehen wir in Übereinstimmung mit
Wörterbuch-Bedeutungsangaben:
‘für etwas offen eintreten’, ‘offen aussprechen’ (vgl. https://www.duden.de/rechtschreibung/bekennen).
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Aktuelle Version vom 15. März 2026, 16:57 Uhr