Verbot des Pennalwesens und Aufhebung der "National Societät": Unterschied zwischen den Versionen

Aus Stadtsprachen
Wechseln zu:Navigation, Suche
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 11: Zeile 11:
|Datierung=1662
|Datierung=1662
|Zeitschnitt=1651-1700
|Zeitschnitt=1651-1700
|ReF=nicht vorhanden
|ReF=-
|Feld der Schriftlichkeit=1. Verwaltung
|Feld der Schriftlichkeit=1. Verwaltung
|Sprachhandlung=etwas verordnen; etwas abschaffen; verfügen
|Sprachhandlung=etwas verordnen; etwas abschaffen; verfügen

Version vom 25. März 2023, 21:27 Uhr

Textthema
"Carl Gustav Wrangel, königlicher Genralgouverneur und Kanzler der Akademie, erlässt eine allgemeine Verfügung, das Verhalten der Studierenden und besonders die Abschaffung des Pennalismus betreffend". (Gesterding)
Feld der Schriftlichkeit 1. Verwaltung
Transkription
nicht vorhanden
Transkriptionsnachweis
  • Quellen zur Verfassungsgeschichte der Universität Greifswald. Hg. von Dirk Alvermann – Karl-Heinz Spieß, II, Stuttgart 2012, S. 73–79
Überlieferung und Aufbewahrung
Objektart Druck
Materialität Papier
Seiten-/Blattanzahl unbekannt
Akteur am Text (Auftraggeber, Verfasser) unbekannt
Akteur am Artefakt (Drucker) unbekannt
Aufbewahrungsort Greifswald, Universitätsbibliothek
Druckort unbekannt
Signatur UB Greifswald 555/Ms 151 adn 20
Umfang
Token 1501-2000
Zeitliches
Datierung 1662
Zeitschnitt 1651-1700
ReF Zeitschnitt -
ReN Zeitschnitt
Weiterführende Informationen
Literatur
Personen im Text
Matthäus Doischer, König Karl XI., Königin Christina, Jacob Stypman, Carl Gustaf Wrangel
Orte im Text
Die Karte wird geladen …

Greifswald, Schweden, Deutschland, Pommern, Wolgast

1651-1700„-“ befindet sich nicht in der Liste (I, II, III, IV, V, VI) zulässiger Werte für das Attribut „ReF“.,