Rechtsstreit mit der Universität (Spruchakte 1649, I): Unterschied zwischen den Versionen

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|Hat Akteur=Stephani, Lorenz
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|Aufbewahrung=Greifswald, Universitätsarchiv
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|Schreibort=Güstrow
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|ErwaehnungenPersonen=von der Lippen, Christoff; Lancke, Marcus; Stephani, Lorenz
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|ErwaehnungenOrte=Greifswald; Rostock; Güstrow
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|Geprüft=Ja
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Aktuelle Version vom 20. September 2025, 06:47 Uhr

Textthema
"In dem hier ausgewählten Fall aus dem Jahr 1649 schildert der Anfragende Lorenz Stephani einen Rechtsstreit, der nicht abgeschlossen werden konnte, weil die gegnerische Partei eine Gegenforderung aus einem anderen Streitfall anführt und eigene Forderungen gegen die an sie gerichteten aufrechnen will." (Schulz 2021: 189)
Feld der Schriftlichkeit 2. Recht und Urkunden
Transkription
„Nachdem aber Bürgemeister [...], wie auch meine Sehl. Schwieger todts verblichen, vnd diese schuld verschreibung meiner haußfrauwen in der Erbtheilung mit ihrem brudern, zugefallen. Habe ich in ehelicher Vormundschafft derselben von Sehl. Bürgen Lancken dreyen hinterlaßenen Töchtern vnd Erben, die schuldt abzulegen gefordert”

(Digitale Bibliothek Mecklenburg-Vorpommern)

Transkriptionsnachweis