Unter etwas beklagen verstehen wir in Übereinstimmung mit
Wörterbuch-Bedeutungsangaben:
’über einen Verlust Empfindungen der Trauer äußern’, ‘sich über Unrecht o. ä. klagend äußern’
(vgl. https://www.duden.de/rechtschreibung/beklagen), ‘Klage erheben’.
Folgende Texte sind der Sprachhandlung Etwas beklagen zuzuordnen:
| | Datierung | Zeitschnitt | Sprachhandlung | Texttyp |
|---|
| Brief des Greifswalder Rates (Niklas Sastrow, 1554) | 3 Mai 1554 JL | 1551-1600 | Zu etwas verpflichten, Etwas fordern, Etwas beklagen, Zu etwas auffordern | Brief |
| Rechtsstreit mit der Universität (Spruchakte 1649, I) | 10 Juli 1649 | 1601-1650 | Etwas begründen, Etwas fordern, Etwas beklagen | Brief |
| Tröstung und Erbauung (1592) | 1592 | 1551-1600 | Jemanden ehren, Jemanden trösten, Jemandes gedenken, Etwas beklagen, Etwas predigen | Trostschrift, Leichenpredigt |