Etwas beurkunden: Unterschied zwischen den Versionen
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|Handlung= etwas beurkunden | |Handlung=etwas beurkunden | ||
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Aktuelle Version vom 15. März 2026, 17:00 Uhr
Unter etwas beurkunden verstehen wir in Übereinstimmung mit Wörterbuch-Bedeutungsangaben: 'urkundlich festhalten’ (vgl. https://www.duden.de/rechtschreibung/beurkunden).
Folgende Texte sind der Sprachhandlung Etwas beurkunden zuzuordnen: