Zu etwas verpflichten: Unterschied zwischen den Versionen
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|Handlung=zu etwas verpflichten | |||
|Sortierschluessel=verpflichten, zu etwas | |||
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Wörterbuch-Bedeutungsangaben: | |||
‘durch einen bindende Zusage auf etwas festlegen’; ‘versprechen, etwas zu tun’; ‘sich vertraglich binden’ (vgl. https://www.duden.de/rechtschreibung/verpflichten). | |||
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Aktuelle Version vom 25. März 2026, 11:42 Uhr
Unter zu etwas verpflichten verstehen wir in Übereinstimmung mit Wörterbuch-Bedeutungsangaben: ‘durch einen bindende Zusage auf etwas festlegen’; ‘versprechen, etwas zu tun’; ‘sich vertraglich binden’ (vgl. https://www.duden.de/rechtschreibung/verpflichten).
Folgende Texte sind der Sprachhandlung Zu etwas verpflichten zuzuordnen: