Rechtsstreit mit der Universität (Spruchakte 1649, I): Unterschied zwischen den Versionen

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Schulz (Diskussion | Beiträge)
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{{Handschrift
{{Handschrift
|Texttyp=Akte; Brief
|Texttyp=Brief
|Schreibanlass=Bitte um Rechtsauskünfte; Herbeiführen von Einigkeit; Erstellung eines Gutachtens
|Schreibanlass=Bitte um Rechtsauskünfte; Herbeiführen von Einigkeit; Erstellung eines Gutachtens
|Sprachhandlung=Etwas beklagen; Etwas begründen; Etwas entscheiden; Etwas bescheinigen
|Sprachhandlung=Etwas beklagen; Etwas begründen; Etwas entscheiden; Etwas bescheinigen
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|Inhalt="In dem hier ausgewählten Fall aus dem Jahr 1649 schildert der Anfragende Lorenz Stephani einen Rechtsstreit, der nicht abgeschlossen werden konnte, weil die gegnerische Partei eine Gegenforderung aus einem anderen Streitfall anführt und eigene Forderungen gegen die an sie gerichteten aufrechnen will. Die im Greifswalder Universitätsarchiv aufbewahrte Spruchakte (Universitätsarchiv Greifswald, St 503) enthält drei aufeinander bezogene Texte, nämlich das Anschreiben Stephanis, das Protokoll der Beratung in der juristischen Fakultät und den Entwurf des Antwortbriefs." (Schulz 2021: 189)
|Inhalt="In dem hier ausgewählten Fall aus dem Jahr 1649 schildert der Anfragende Lorenz Stephani einen Rechtsstreit, der nicht abgeschlossen werden konnte, weil die gegnerische Partei eine Gegenforderung aus einem anderen Streitfall anführt und eigene Forderungen gegen die an sie gerichteten aufrechnen will. Die im Greifswalder Universitätsarchiv aufbewahrte Spruchakte (Universitätsarchiv Greifswald, St 503) enthält drei aufeinander bezogene Texte, nämlich das Anschreiben Stephanis, das Protokoll der Beratung in der juristischen Fakultät und den Entwurf des Antwortbriefs." (Schulz 2021: 189)
|Feld der Schriftlichkeit=2. Recht und Urkunden
|Feld der Schriftlichkeit=2. Recht und Urkunden
|Transkription="[...] Nun aber ist solches von ihm nicht geschehen darumb ist das gantze werck nach den beschriebenen rechten auff seiner seiten illiquid vnd gantz vnrichtig vnd derhalbe gar keine compensation zuleßich [...]" (Digitale Bibliothek Mecklenburg-Vorpommern, fol. 115r)
|Transkription=„Nachdem aber Bürgemeister [...], wie auch meine Sehl. Schwieger todts verblichen, vnd diese schuld verschreibung meiner haußfrauwen in der Erbtheilung mit ihrem brudern, zugefallen. Habe ich in ehelicher Vormundschafft derselben von Sehl. Bürgen Lancken dreyen hinterlaßenen Töchtern vnd Erben, die schuldt abzulegen gefordert”
(https://www.digitale-bibliothek-mv.de/viewer/image/PPNUAG-HGW_obj_5442168/207/)
|AriadneLink=https://ariadne-portal.uni-greifswald.de/?arc=1&type=obj&id=5442168
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|Objektart=Handschrift
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|ReF=VI
|ReF=VI
|ReN=VIII
|ReN=VIII
|ErwaehnungenPersonen=von der Lippen, Christoff; Lancke, Marcus; Fauckt, Marcus; Stephani, Lorenz
|ErwaehnungenPersonen=von der Lippen, Christoff; Lancke, Marcus; Stephani, Lorenz
|ErwaehnungenOrte=Greifswald; Rostock; Güstrow
|ErwaehnungenOrte=Greifswald; Rostock; Güstrow
|Geprüft=Nein
|Geprüft=Nein

Version vom 8. April 2025, 07:03 Uhr

Textthema
"In dem hier ausgewählten Fall aus dem Jahr 1649 schildert der Anfragende Lorenz Stephani einen Rechtsstreit, der nicht abgeschlossen werden konnte, weil die gegnerische Partei eine Gegenforderung aus einem anderen Streitfall anführt und eigene Forderungen gegen die an sie gerichteten aufrechnen will. Die im Greifswalder Universitätsarchiv aufbewahrte Spruchakte (Universitätsarchiv Greifswald, St 503) enthält drei aufeinander bezogene Texte, nämlich das Anschreiben Stephanis, das Protokoll der Beratung in der juristischen Fakultät und den Entwurf des Antwortbriefs." (Schulz 2021: 189)
Feld der Schriftlichkeit 2. Recht und Urkunden
Transkription
„Nachdem aber Bürgemeister [...], wie auch meine Sehl. Schwieger todts verblichen, vnd diese schuld verschreibung meiner haußfrauwen in der Erbtheilung mit ihrem brudern, zugefallen. Habe ich in ehelicher Vormundschafft derselben von Sehl. Bürgen Lancken dreyen hinterlaßenen Töchtern vnd Erben, die schuldt abzulegen gefordert”

(https://www.digitale-bibliothek-mv.de/viewer/image/PPNUAG-HGW_obj_5442168/207/)

Transkriptionsnachweis