Rechtsstreit mit der Universität (Spruchakte 1649, I): Unterschied zwischen den Versionen

Aus Stadtsprachen
Wechseln zu:Navigation, Suche
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Markierung: Zurückgesetzt
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Markierung: Zurückgesetzt
Zeile 31: Zeile 31:
}}
}}
{{DigitalisatLink
{{DigitalisatLink
|Titel=Digitale Bibliothek Mecklenburg Vorpommern
|Titel=Digitale Bibliothek Mecklenburg-Vorpommern
|Link=https://www.digitale-bibliothek-mv.de/viewer/image/PPNUAG-HGW_obj_5442168/205/
|Link=https://www.digitale-bibliothek-mv.de/viewer/image/PPNUAG-HGW_obj_5442168/205/
}}
{{DigitalisatLink
|Titel=Test
}}
}}
{{LiteraturLink
{{LiteraturLink
|Titel=Schulz, Matthias: Fachsprachen in historischen Stadtsprachen (?) Das Beispiel Greifswald, in: Zur Geschichte der Fach- und Wissenschaftssprachen. Identität, Differenz, Transfer. Hrsg. v. Wolf Peter Klein – Sven Staffeldt, Würzburg 2021, S.181-196
|Titel=Schulz, Matthias: Fachsprachen in historischen Stadtsprachen (?) Das Beispiel Greifswald, in: Zur Geschichte der Fach- und Wissenschaftssprachen. Identität, Differenz, Transfer. Hrsg. v. Wolf Peter Klein – Sven Staffeldt, Würzburg 2021, S.181-196
}}
}}

Version vom 8. April 2025, 08:47 Uhr

Textthema
"In dem hier ausgewählten Fall aus dem Jahr 1649 schildert der Anfragende Lorenz Stephani einen Rechtsstreit, der nicht abgeschlossen werden konnte, weil die gegnerische Partei eine Gegenforderung aus einem anderen Streitfall anführt und eigene Forderungen gegen die an sie gerichteten aufrechnen will. Die im Greifswalder Universitätsarchiv aufbewahrte Spruchakte (Universitätsarchiv Greifswald, St 503) enthält drei aufeinander bezogene Texte, nämlich das Anschreiben Stephanis, das Protokoll der Beratung in der juristischen Fakultät und den Entwurf des Antwortbriefs." (Schulz 2021: 189)
Feld der Schriftlichkeit 2. Recht und Urkunden
Transkription
„Nachdem aber Bürgemeister [...], wie auch meine Sehl. Schwieger todts verblichen, vnd diese schuld verschreibung meiner haußfrauwen in der Erbtheilung mit ihrem brudern, zugefallen. Habe ich in ehelicher Vormundschafft derselben von Sehl. Bürgen Lancken dreyen hinterlaßenen Töchtern vnd Erben, die schuldt abzulegen gefordert”

(https://www.digitale-bibliothek-mv.de/viewer/image/PPNUAG-HGW_obj_5442168/207/)

Transkriptionsnachweis