Etwas rechtlich fixieren: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 25. März 2026, 11:33 Uhr
Unter etwas rechtlich fixieren verstehen wir in Übereinstimmung mit Wörterbuch-Bedeutungsangaben: ‘schriftlich festlegen’; verbindlich bestimmen’ (vgl. https://www.duden.de/rechtschreibung/fixieren).
Folgende Texte sind der Sprachhandlung Etwas rechtlich fixieren zuzuordnen: