Etwas beklagen: Unterschied zwischen den Versionen

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’über einen Verlust Empfindungen der Trauer äußern’, ‘sich über Unrecht o. ä. klagend äußern’
(vgl. https://www.duden.de/rechtschreibung/beklagen), ‘Klage erheben’.
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Aktuelle Version vom 15. März 2026, 16:58 Uhr

Unter etwas beklagen verstehen wir in Übereinstimmung mit Wörterbuch-Bedeutungsangaben: ’über einen Verlust Empfindungen der Trauer äußern’, ‘sich über Unrecht o. ä. klagend äußern’ (vgl. https://www.duden.de/rechtschreibung/beklagen), ‘Klage erheben’.