Rechtsstreit mit der Universität (Spruchakte 1649, I): Unterschied zwischen den Versionen
Aus Stadtsprachen
K Withopf verschob die Seite Spruchakte (1649) nach Rechtsstreit mit der Universität (Spruchakte 1649, I) |
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
| Zeile 1: | Zeile 1: | ||
{{Handschrift | {{Handschrift | ||
|Texttyp=Brief | |Texttyp=Brief | ||
|Schreibanlass= | |Schreibanlass=Forderung nach Rechtssicherheit | ||
|Sprachhandlung=Etwas beklagen; Etwas begründen; Etwas | |Sprachhandlung=Etwas beklagen; Etwas begründen; Etwas fordern | ||
|Sprache=Hochdt. | |Sprache=Hochdt. | ||
|Sprachmischung=Nein | |Sprachmischung=Nein | ||
|Inhalt="In dem hier ausgewählten Fall aus dem Jahr 1649 schildert der Anfragende Lorenz Stephani einen Rechtsstreit, der nicht abgeschlossen werden konnte, weil die gegnerische Partei eine Gegenforderung aus einem anderen Streitfall anführt und eigene Forderungen gegen die an sie gerichteten aufrechnen will | |Inhalt="In dem hier ausgewählten Fall aus dem Jahr 1649 schildert der Anfragende Lorenz Stephani einen Rechtsstreit, der nicht abgeschlossen werden konnte, weil die gegnerische Partei eine Gegenforderung aus einem anderen Streitfall anführt und eigene Forderungen gegen die an sie gerichteten aufrechnen will." (Schulz 2021: 189) | ||
|Feld der Schriftlichkeit=2. Recht und Urkunden | |Feld der Schriftlichkeit=2. Recht und Urkunden | ||
|Transkription=„Nachdem aber Bürgemeister [...], wie auch meine Sehl. Schwieger todts verblichen, vnd diese schuld verschreibung meiner haußfrauwen in der Erbtheilung mit ihrem brudern, zugefallen. Habe ich in ehelicher Vormundschafft derselben von Sehl. Bürgen Lancken dreyen hinterlaßenen Töchtern vnd Erben, die schuldt abzulegen gefordert” | |Transkription=„Nachdem aber Bürgemeister [...], wie auch meine Sehl. Schwieger todts verblichen, vnd diese schuld verschreibung meiner haußfrauwen in der Erbtheilung mit ihrem brudern, zugefallen. Habe ich in ehelicher Vormundschafft derselben von Sehl. Bürgen Lancken dreyen hinterlaßenen Töchtern vnd Erben, die schuldt abzulegen gefordert” | ||
Version vom 13. April 2025, 10:28 Uhr
Hinweis:
Die Inhalte dieser Seite befinden sich derzeit in der Prüfung und sind daher vorübergehend nicht sichtbar.
Nach Abschluss der inhaltlichen Freigabe werden die Informationen wie gewohnt angezeigt.| Textstruktur | |
|---|---|
| Texttypen | Brief |
| Schreibanlässe | Forderung nach Rechtssicherheit |
| Sprachhandlungen | Etwas beklagen, Etwas begründen, Etwas fordern |
| Sprache | Hochdt. |
| Sprachmischung | Nein |
| Textthema | |
|---|---|
| "In dem hier ausgewählten Fall aus dem Jahr 1649 schildert der Anfragende Lorenz Stephani einen Rechtsstreit, der nicht abgeschlossen werden konnte, weil die gegnerische Partei eine Gegenforderung aus einem anderen Streitfall anführt und eigene Forderungen gegen die an sie gerichteten aufrechnen will." (Schulz 2021: 189) | |
| Feld der Schriftlichkeit | 2. Recht und Urkunden |
| Transkription | |
|---|---|
| „Nachdem aber Bürgemeister [...], wie auch meine Sehl. Schwieger todts verblichen, vnd diese schuld verschreibung meiner haußfrauwen in der Erbtheilung mit ihrem brudern, zugefallen. Habe ich in ehelicher Vormundschafft derselben von Sehl. Bürgen Lancken dreyen hinterlaßenen Töchtern vnd Erben, die schuldt abzulegen gefordert”
(https://www.digitale-bibliothek-mv.de/viewer/image/PPNUAG-HGW_obj_5442168/207/) | |
| Transkriptionsnachweis | |
| Digitalisat |
|---|
| Überlieferung und Aufbewahrung | |
|---|---|
| Objektart | Handschrift |
| Materialität | Papier |
| Seiten-/Blattanzahl | 3 Bl. |
| Akteur am Text (Auftraggeber, Verfasser) | unbekannt |
| Akteur am Artefakt (Schreiber) | unbekannt |
| Aufbewahrungsort | Greifswald, Universitätsarchiv |
| Schreibort | Güstrow |
| Signatur | UAG, St 503 |
| Umfang | |
|---|---|
| Token | 1001-1500 |
| Zeitliches | |
|---|---|
| Datierung | 10.07.1649 |
| Zeitschnitt | 1601-1650 |
| ReF Zeitschnitt | VI |
| ReN Zeitschnitt | VIII |
| Personen im Text | |
|---|---|
| Christoff von der Lippen, Marcus Lancke, Lorenz Stephani |
| Orte im Text | |
|---|---|
Greifswald, Rostock, Güstrow
|