Rechtsstreit mit der Universität (Spruchakte 1649, I)

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Textthema
"In dem hier ausgewählten Fall aus dem Jahr 1649 schildert der Anfragende Lorenz Stephani einen Rechtsstreit, der nicht abgeschlossen werden konnte, weil die gegnerische Partei eine Gegenforderung aus einem anderen Streitfall anführt und eigene Forderungen gegen die an sie gerichteten aufrechnen will. Die im Greifswalder Universitätsarchiv aufbewahrte Spruchakte (Universitätsarchiv Greifswald, St 503) enthält drei aufeinander bezogene Texte, nämlich das Anschreiben Stephanis, das Protokoll der Beratung in der juristischen Fakultät und den Entwurf des Antwortbriefs." (Schulz 2021: 189)
Feld der Schriftlichkeit 2. Recht und Urkunden
Transkription
"[...] Nun aber ist solches von ihm nicht geschehen darumb ist das gantze werck nach den beschriebenen rechten auff seiner seiten illiquid vnd gantz vnrichtig vnd derhalbe gar keine compensation zuleßich [...]" (Digitale Bibliothek Mecklenburg-Vorpommern, fol. 115r)
Transkriptionsnachweis